Kapitel 1: Sachversicherung inkl. Haftpflicht
Dies ersetzt jedoch IN KEINEM FALL ein persönliches Beratungsgespräch!
In diesem Kapitel möchte ich Ihnen zum Thema „Sachversicherung inkl. Haftpflichtversicherung“ einige nützliche Tipps mitgeben:
• Sachversicherung (gängige/übliche; kein Anspruch auf Vollständigkeit): Unter Sachversicherung fallen u.a. F, LW, ED, Elementar aber auch BU.
• Hier wird das Risiko einer Beschädigung/Beeinträchtigung dieser Sachen abgedeckt. Die Technik (EDV, Kopierer, Drucker, etc..) kann in der Sachversicherung auch gegen „falsche Bedienung“ versichert werden. Jedoch gilt hier meistens ein SB sowie eine Zeitwertklausel vereinbart, womit für ältere Geräte eine Versicherung „unrentabel“ wird!
Es gibt am Markt unterschiedliche „Ansätze“ der VU:
a) Die „klassische Variante ist die, wo jeder versicherte Fall taxativ aufgezählt ist. Ist ein Fall nicht aufgezählt, dann gilt dieser auch nicht als versichert
b) Die „neue“ Variante ist die „All Risk“. In diesem Fall gilt alles versichert, was nicht taxativ ausgeschlossen ist.
Hier richtet sich die Prämie nach der zu versichernden Summe (Wert) der kaufmännisch technischen Betriebseinrichtung, der Haftungszeit & Versicherungssumme in der BU)
Hinweis: Auch wenn Sie Ihr Büro zu Hause haben, eine Deckung für den betrieblichen Teil gibt es nicht automatisch! Wenn eine Mitversicherung möglich ist, muss diese mit dem (privaten HH-) VU besprochen werden!
In der Haftpflicht ist die zu versichernde Branche, der notwendige (oftmals gesetzlich vorgegebene) Deckungsumfang sowie die gewünschte Versicherungssumme ausschlaggebend.
Haftpflicht – Branchenbezogen:
Es gibt gewisse Branchen, die eine Pflichtversicherung (Haftpflicht) benötigen.
Hier zählen u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Buchhalter/Steuerberater aber auch Beratungsunternehmen wie Unternehmensberatung und auch Versicherungsmakler dazu. Bei diesen Haftpflichtversicherungen ist speziell der reine Vermögensschaden wichtig!
Produktionsbetriebe / Handelsbetriebe: (gesetzlich vorgegeben!)
Auszug aus dem PHG § 1 (1) Wird durch den Fehler eines Produkts ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt, so haftet für den Ersatz des Schadens
1. der Unternehmer, der es hergestellt und in den Verkehr gebracht hat 2. der Unternehmer, der es zum Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt und hier in den Verkehr gebracht hat (Importeur)
(2) Kann der Hersteller oder – bei eingeführten Produkten – der Importeur (Abs. 1. Z. 2) nicht festgestellt werden, so haftet jeder Unternehmer, der das Produkt in den Verkehr gebracht hat, nach Abs. 1, wenn er nicht dem Geschädigten in angemessener Frist den Hersteller beziehungsweise – bei eingeführten Produkten – den Importeur oder denjenigen nennt, der ihm das Produkt geliefert hat.
Deckungsvorsorge:
§ 16 Hersteller und Importeure von Produkten sind verpflichtet, in einer Art und in einem Ausmaß, wie sie im redlichen Geschäftsverkehr üblich sind, durch das Eingehen einer Versicherung oder in anderer geeigneter Weise dafür Vorsorge zu treffen, daß Schadenersatzpflichten nach diesem Bundesgesetz befriedigt werden können.
Was ist auf „gut deutsch“ damit gemeint?
Jeder Produzent bzw. Handelsbetrieb muss sein Risiko (Ware, Herkunftsland) kennen und gegebenenfalls für entsprechende Versicherungen nach dem PHG sorgen
Und hier die „schlechte“ Nachricht: Eine Versicherung nach dem PHG kostet in der Regel mehr, als eine simple Bürohaftpflicht!
Des Weiteren unterscheidet die Haftpflichtversicherung „3 Bereiche“ (Risiken)
– Personenschäden
– Sachschäden
– Reine Vermögensschäden (NICHT ident mit „abgeleiteten Vermögensschäden“)
Welche Haftpflichtversicherung für Ihr Gewerbe notwendig ist, ist aus diesem sowie den Berufsbedingungen ersichtlich sowie aus der Risikoevaluierung mit dem Berater ihres Vertrauens.
Bei den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen sind „Personen- & Sachschäden“ automatisch mitversichert. Abgeleitete Vermögensschäden können oftmals – vielleicht mit einer geringeren Versicherungssumme – mitversichert werden.
Welche Haftpflichtversicherungssumme ist für mein Unternehmen „passend“?
Diese Frage sollten sich insb. Handwerksbetriebe stellen und gut darüber nachdenken!
Ein Unternehmensberater braucht oftmals eine geringere VS als ein Dachdecker oder Tischler, welcher auch auf Baustellen tätig ist bzw. die Arbeit vor Ort montiert!
Unter Berücksichtigung der geringen Mehrkosten für eine Höhere VS würde man hier sicher am falschen Platz sparen! Auch wenn die reine Vermögensschadendeckung – aus der Historie heraus – schon teurer ist, sollte auch hier über eine angemessene Höhe der VS nachgedacht werden!
Im Schadensfall wird von der Versicherung geprüft, ob
1) Deckung besteht
2) der Schadenersatzanspruch gerechtfertigt ist ➔ erfolgt die „Bezahlung“
3) bei nicht gerechtfertigtem Schadenersatzanspruch ➔ erfolgt die Forderungsabwehr
Die Tarifierungsgrundlagen hierfür sind u.a.
– Umsatz
– Lohnsumme
– Gewerbe
– Mitarbeiteranzahl
– Geltungsbereich (u.a. Nordamerika, Import/Export)
– Deckungsumfang (Betriebshaftpflicht, PHG, erw. PHG)
Zu den klassischen Sachversicherungen & Haftpflichtbereichen gibt es aber noch „Nebenbereiche“ (Auszugsweise, kein Anspruch auf Vollständigkeit) welche aufgrund ihres Seltenheitswertes eher unbekannt sind, aber immer im Blickfeld bleiben sollten:
a) Veranstalterhaftpflicht: Diese deckt Schäden, welche im Zug der genannten Veranstaltung aufgetreten sind, ab.
b) Cyberversicherung: In Zeiten der Digitalisierung und den damit verbundenen Risiken (u.a. Hacker, Datenverlust, etc.) kann eine solche Versicherung hier oftmals größeren Schaden infolge Imageverlust, Eigenschaden, Mehrkosten, abwehren. In manchen Branchen ist der Nachweis einer entsprechenden Versicherung auch ein „Muss“ und kann gegenüber Mitbewerbern als Vorteil gelten!
c) Technikversicherung: Was machen, wenn die Technik kaputt geht? Kann eine Wiederbeschaffung das Budget sprengen? Hier ist aber darauf zu achten, dass bei vielen Bedingungen NUR der Zeitwert ersetzt wird!
d) D&O Versicherung: Die „Manager-Haftpflicht“ deckt Schäden, welche die Manager (genannte Personen, u.a. Geschäftsführer, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte) dem Unternehmen zufügen, ab. Schadensbeispiele: Strafen (Finanz, EU, etc, …) Schadenersatzklagen wegen „falscher“ Aussagen eines Leitungsorgans. …. Wird für EPU eher nicht in Frage kommen, jedoch sollte man über diese Versicherungsmöglichkeit schon mal gehört haben!
Gerne stehe ich Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.
Sparen Sie nicht am falschen Platz ➔ dies kann Ihre Existenz gefährden!
VFM Puchta
Roland Puchta, MFP, MBA
Versicherungsmakler und Berater in
Versicherungsangelegenheiten
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Vorschau: Im nächsten Beitrag wird das Thema Rechtsschutz und Kreditversicherung behandelt.