Der richtige Partner im Fall der Fälle!
Häufig sind Unternehmer mit finanziellen Problemen konfrontiert, wenn sie bei Krankheit, nach einem Unfall, einer bevorstehenden Operation oder Reha oder im Falle einer Schwangerschaft im Betrieb längere Zeit nicht arbeitsfähig sind.
Um diese Gefahr zu mildern, bietet die SVA der gewerblichen Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Wien das Angebot der Betriebshilfe Wien an.
Die Betriebshilfe als Sachleistung wird in Form einer fachlich qualifizierten Ersatzkraft (Betriebshelfer) kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Betriebshelfer springt für die verhinderte Unternehmerin bzw. den verhinderten Unternehmer ein.
Zweck der Betriebshilfe
- Betriebshilfe im Falle einer Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers/der Unternehmerin wegen Krankheit, Unfall, Operation oder eines Heilanschlussverfahrens. Max. 70 Einsatztage pro Kalenderjahr sind möglich (mindestens 20 Stunden pro Woche).
- Betriebshilfe gibt es auch für Unternehmerinnen bei Schwangerschaft in der gesetzlichen Mutterschutzzeit. In diesem Fall gilt keine Einkommens- bzw. Zuverdienstgrenze.
- Weiters einmalig für die Pflege eines körperlich und/oder geistig beeinträchtigen Kindes zum Zeitpunkt der Feststellung der Behinderung bis zur Höchstdauer von 90 Tagen. Keine Einkommensgrenze.
Voraussetzungen
Die Betriebshilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn:
- eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen vorliegt.
- eine aufrechte Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft besteht.
- eine Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer Wien mit aktiver Gewerbeberechtigung vorliegt.
- das jährlichen Gesamteinkommen des Versicherten unter € 20.790,84 (Jahr 2019) liegt.
- Eine Gefährdung der Aufrechterhaltung bzw. Weiterführung des Betriebes vorliegt
BetriebshelferIn
Als BetriebshelferIn kann jede geeignete Person eingesetzt werden. Nach Maßgabe der personellen Verfügbarkeit schlägt der Verein der Betriebshilfe für Wiener Unternehmen eine/n BetriebshelferIn vor. Kann der Verein keine geeignete Kraft zur Verfügung stellen, besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, selbst eine/n BetriebshelferIn zu suchen.
Die personelle und organisatorische Abwicklung übernimmt der Verein!
Einreichung
Die Antragsunterlagen sind unter betriebshilfewien@wkw.at oder telefonisch unter 01/514 50–1010 erhältlich.
Kontakt
Verein der Betriebshilfe für Wiener Unternehmen
Straße der Wiener Wirtschaft 1 | 1020 Wien
T | +43 1 514 50 – 1010
E | betriebshilfewien@wkw.at
W | wko.at/wien/betriebshilfe