Der KREATIVWIRTSCHAFTSSCHECK ist eine sehr gute, relativ einfach einreichbare Unternehmensförderung! Diese kann für eine externe kreativwirtschaftliche Leistung, die im Zuge eines Innovationsvorhabens in Anspruch genommen wird, mit bis zu € 5.000,- Barzuschuss von KMU’s genutzt werden.
Wir haben in den letzten 3 Jahren gemeinsam mit unseren Klienten 26 Kreativwirtschaftsschecks erfolgreich eingereicht. Erfolgreich deshalb, weil auch 20 davon (nach der Ziehung durch Zufallsprinzip) bewilligt wurden. Seit kurzem wird wieder zum neuen Call in 2017 unter https://www.aws.at/foerderungen/aws-kreativwirtschaftsscheck/aufgerufen. Eine Einreichung macht auf jeden Fall Sinn!
DER KREATIVWIRTSCHAFTSSCHECK
Höhe der Förderung
Bis zu € 5.000,- netto (es werden 100% der Kosten übernommen, jedoch max. € 5.000).
Das Förderbudget liegt bei € 1,5 Mio, dies bedeutet, es werden mindestens 300 Kreativwirtschaftsschecks vergeben, es können aber auch mehr sein.
Laufzeit
Die Projektlaufzeit ist maximal 1 Jahr.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein nach Vorlage des Nachweises über die Inanspruchnahme und Bezahlung der kreativwirtschaftlichen Leistung, sowie nach der Übermittlung des Abschlussberichts, der Rechnungszusammenstellung und einer letzten Prüfung (angemessenes Preis-Leistungsverhältnis, Prüfung von Förderauflagen und -bedingungen) durch AWS.
Auswahlverfahren mittels Call-Prinzip
Das heißt, wenn mehr Anträge eingereicht werden als Fördermittel zur Verfügung stehen, wird ein zweistufiges Auswahlverfahren eingeleitet:
- Ziehung nach Zufallsprinzip durch Notar und
- Prüfung der formellen Kriterien
Das heißt, es wird solange gezogen bis formell korrekte und den Richtlinien entsprechende Schecks das gesamtes Förderbudget von € 1,5 Mio verbraucht haben.
Förderkriterien
Einreichen dürfen bestehende Klein- und Mittelbetriebe aller Branchen aus Österreich
(weniger als 250 Beschäftigte, Umsatz kleiner als € 50 Mio und oder Bilanzsummer kleiner als € 43 Mio)
Die Unternehmensgründung muss vor dem 01.05.2017 erfolgt sein.
Es ist maximal ein Antrag pro Einreicher erlaubt.
Der kreative Dienstleister als Auftragnehmer muss bereits bei Antragstellung vom Antragssteller definiert werden und mit allen Unternehmensdaten angegeben werden. Eine detaillierte Projektbeschreibung ist bereits bei der Antragstellung anzugeben!
Ein förderungsfähiges Projekt muss in einem der folgenden Kernbereichen liegen:
Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft, Kunstmarkt
Eine Leistung aus diesen Kernbereichen heraus, muss im Zuge des Innovationsvorhabens entstehen.
Nicht förderbare Kosten sind
- Kosten, die nicht den oben angeführten Kernbereichen der Kreativwirtschaft zuzuordnen sind.
- Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem im Antragdargestellten Innovationsvorhaben stehen.
- Kosten, die beim Einreicher anfallen (z. B. interne Personalkosten)
- Aufwendungen für fortlaufende, unspezifische oder standardisierte Beratungs- und Kommunikationsleistungen
- Vorhaben, die vor Antragstellung beauftragt wurden
- Kosten, die bereits vor Antragstellung angefallen sind, bzw. Kosten für Leistungen, die bereits abgeschlossen sind.
Der Kreativwirtschaftsscheck kann zwischen Samstag den 01.07.2017 und Donnerstag den 07.09.2017, 12:00Uhr, unter
https://foerdermanager.awsg.at/#/ eingereicht werden.
Dieser Fachbeitrag zu Förderungen / Kreativwirtschaftsscheck wurde uns freundlicherweise von Herrn Thomas Berger, MBA, MSc. zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen können Sie sich gerne unter: thomas.berger@ideenovation.com an ihn wenden oder Sie informieren sich auf seiner Homepage unter: http://ideenovation.com/