Auch dieses Jahr gibt es wieder einige interessante Förderungsmöglichkeiten für Betriebe, welche durch das AMS unterstützt werden.
Hierbei übernimmt das AMS bei der Anstellung einer als arbeitslos vorgemerkten Person, für einen bestimmten Zeitraum einen Anteil der Lohnnebenkosten.
Nun ein kleiner Überblick über drei der möglichen Förderungen:
„Einstellungssache 50+“ ist eine Fördermöglichkeit, welche von Leuten in Anspruch genommen werden kann, welche über 50 Jahre sind und mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen:
- sie müssen seit mindestens 6 Monaten erwerbslos bei dem AMS gemeldet sein
- dürfen in den letzten zwölf Monaten in Summe nur maximal zwei Monate gearbeitet haben
- müssen mindestens 4 Monate bei dem AMS als arbeitslos gemeldet sein
- Vorliegen einer gesundheitlichen Einschränkung
- Berufswiedereinsteiger
Wenn eine dieser Kriterien erfüllt ist und diese Person in einem Unternehmen angestellt wird, hängt die Höhe der Förderung durch das AMS von dem Geschlecht und dem Alter der eingestellten Person ab. Die Höhe der Förderung kann in der Regel zwischen 25 Prozent und 100 Prozent der anfallenden Kosten betragen.
„Comeback“ ist eine Eingliederungsbeihilfe für Personen unter 50 Jahren, welche länger als 365 Tage bei dem AMS als arbeitslos vorgemerkt sind. Hierbei beträgt die Höhe der Förderung volle 100 Prozent der anfallenden Kosten für die ersten drei Monate, in denen die Person in Beschäftigung bei einem Unternehmen steht. Die Weiterführung der Förderungszahlung kann für Frauen danach 25 Prozent für den Zeitraum von 5 Monaten betragen. Und für Männer weitere drei Monate, mit ebenfalls 25 Prozent. Jedoch beträgt die maximale Bemessungsgrundlage in beiden Fällen maximal € 10.000.
Doch es gibt auch noch eine dritte Förderungsmöglichkeit, welche ebenfalls unter die Eingliederungsbeihilfen fällt. Diese lautet auf den Namen „Come Back“. Jedoch gelten hierfür andere Bemessungsgrundlagen. Diese Fördermöglichkeit gilt für Unternehmen mit einem Innovationsvorhaben. Die maximale Förderungsdauer beläuft sich hierbei auf 12 Monate. Es werden bis zu zwei Drittel der anfallenden Lohnnebenkosten hierbei von dem AMS gefördert.
Wenn man sich als Unternehmen nun entscheidet, einen neuen Mitarbeiter aufzunehmen, egal welcher Altersstufe dieser ist, empfiehlt sich auf alle Fälle ein Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter des AMS zu vereinbaren, um eventuelle Förderungsmöglichkeiten abzuschätzen, zu planen und letztendlich auch zu realisieren, um somit einen absoluten Zugewinn im eigenen Unternehmen zu erfahren.
( Quelle: Wiener Wirtschaft Nr. 9, vom 04.03.2016)