Seit Mai 2019 wurden zahlreiche österreichische Unternehmen wegen Verstöße gegen die Informationspflichten gemäß Artikel 13 der EU-DSGVO abgemahnt.
Dabei wird eine Gebühr von über 367,32 EUR von einer „Datenschutzabmahngesellschaft“ aus München verlangt.
Nach Einschätzung der Wirtschaftskammer und dem Schutzverband liegt in diesen Fällen eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vor und auf diese Schreiben sollte nicht weiter reagiert werden.
Grundsätzlich hat aber natürlich jedes Unternehmen die Verpflichtung, die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. Dabei gilt es insbesondere auch, die in der Abmahnung betroffenen Informationspflichten umzusetzen.
Zu diesem Zweck freue ich mich, Ihnen ein Exzerpt aus einer meiner Fachartikel, welche ich für das Handbuch:
„IT-Praxiswissen für Datenschutz-Verantwortliche“ des WEKA Verlages verfasst habe, zur Verfügung zu stellen.
Im Fachbeitrag „Informationspflichten laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung“ werden in kompakter Form die entsprechenden Vorgaben der DSGVO mit freundlicher Genehmigung des WEKA Verlages aufgelistet.
Harald Straub, MBA
CMC, CDC, CeCE, CDISE, geprüfter Datenschutzexperte, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Dipl. CMS Designer und Unternehmensberater Wien & Niederösterreich
Unter anderem wurden im WEKA Verlag folgende themenspezifische Fachbücher unter Mitwirkung des KMU Center Geschäftsführers veröffentlicht:
– Unterweisungs-Vorlagen Datenschutz
– IT-Praxiswissen für Datenschutz-Verantwortliche
Weitere Informationen:
Informationspflichten laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung