Heutzutage ist das Internet aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, weshalb auch ein Onlineshop für nahezu jede Firma unerlässlich geworden ist. Dabei sind jedoch einige rechtliche Aspekte zu beachten, denn ansonsten kann eine Abmahnung drohen. Was Online-Händler hierzu wissen müssen, erläutert der folgende Artikel.
Der Begriff der Abmahnung ist im Grunde ein deutsches Phänomen, wodurch einen Onlineshop-Betreiber bereits kleinere Unachtsamkeiten teuer zu stehen kommen können. In der Regel kommt pro Abmahnung eine Summe von rund 1.500 Euro zustande. Laut einer Studie von Trusted Shops erfolgen die meisten Abmahnungen aufgrund von Verstößen in Bezug auf das Widerrufsrecht und das Markenrecht, wegen fehlerhafter Preisangaben sowie durch Urheberrechtsverletzungen.
In Österreich sind Abmahnungen im Bereich des e-Commerce eher selten. Dennoch erhalten laut der Wirtschaftskammer österreichische Online-Händler immer wieder Abmahnungen aus Deutschland.
Wann sind Abmahnungen aus dem Ausland rechtens?
Grundsätzlich gilt für einen Betrieb mit einer Niederlassung innerhalb der Europäischen Union das Herkunftslandprinzip, sodass er sich bezüglich der Anforderungen an seine Website nach dem Recht des Sitzstaates zu richten hat. Ein österreichischer Anbieter muss sich dementsprechend an das e-Commerce-Gesetz (ECG) in Österreich halten. Allerdings existieren auch hierbei einige Ausnahmen. So muss sich ein Onlineshop-Betreiber, der auch nach Deutschland verkauft, in Bezug auf die folgenden Bereiche an den Gesetzen des Bestimmungslandes orientieren:
- Verbraucherschutz
- Urheberrecht
- gewerbliche Schutzrechte
- Wettbewerbsrechte
- Rechtsvorschriften über Waren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte bereits, dass eine auf das Ausland ausgerichtete Tätigkeit eines Gewerbetreibenden dann anzunehmen ist, wenn der Gewerbetreibende seinen Willen darüber, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern anderer Mitgliedsstaaten herzustellen, zum Ausdruck gebracht hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, sobald eine Anfahrtsskizze für ausländische Besucher oder eine Telefonnummer mit internationaler Vorwahl auf der Homepage angegeben sind. Auch eine Domain, welche durch Endungen wie .eu, .com oder .net nicht länderbezogen ist, sowie die Angabe der Lieferländer, Produktbeschreibungen in Fremdsprachen, Preisangaben in Fremdwährungen oder Kundenbewertungen von ausländischen Verbrauchern bringen den besagten Willen zum ausländischen Handel zur Geltung.
Unternehmen, die ihr Angebot nicht eindeutig auf den österreichischen Markt einschränken, gelten somit automatisch auch als Anbieter in den jeweiligen Mitgliedstaaten und unterliegen zusätzlich deren Gesetzen. Um eine Abmahnung zu vermeiden, ist es bei deutschsprachigen Onlineshops daher ratsam, sich bezüglich der Richtlinien für einen solchen ebenfalls am deutschen Standard zu orientieren, denn dieser ist meist strenger ausgelegt als in Österreich.
Abmahnung erhalten – was tun?
Ausschließlich andere Wettbewerber, Verbände zur Förderung von gewerblichen Interessen, wie der Verbraucherschutz, sowie die Kammern sind zum Abmahnen berechtigt, nicht aber die Verbraucher. Handelt es sich um Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht darf zudem nur der Inhaber der vermeintlich verletzten Rechte aktiv werden.
Die Abmahnung soll zunächst für eine außergerichtliche Einigung sorgen. Ein Anwalt kann dabei am besten beurteilen, ob diese gerechtfertigt ist. Dieser sollte zudem stets konsultiert werden, bevor etwaige Unterlassungsansprüche unterzeichnet werden.
Sind die erhobenen Vorwürfe nicht berechtigt, sollte die Abmahnung keineswegs ignoriert werden, da ansonsten eine einstweilige Verfügung folgen kann. Stattdessen ist es wichtig, innerhalb von einer Woche schriftlich zu reagieren. Kann letztendlich keine Einigung getroffen werden und es wird in Deutschland Klage erhoben, ist es empfehlenswert, für den Rechtsstreit eine deutsche Kanzlei aufzusuchen, da dort der Umgang mit Abmahnungen deutlich verbreiteter ist.
Weitere Informationen zum Internetrecht und Abmahnungen im Onlineshop finden Sie unter www.abmahnung.org/online-shop-abmahnung/.
Fachbeitrag von:
Laura Gosemann
Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Internet: http://www.abmahnung.org/
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