Herzlich willkommen zu unserer monatlichen Postille im Mai!

Unser Newsletter steht natürlich ganz im Zeichen der Datenschutzgrundverordnung, die am 25.05. in Kraft tritt.

Vorab müssen wir Ihnen eine wichtige Frage stellen:
Wollen Sie auch weiterhin unsere regelmäßigen Informations-Aussendungen mit unseren Fachbeiträgen und Videoclips erhalten?

Am 20. April hat die österreichische Bundesregierung betreffend der Strafzahlungen die Datenschutzbehörde angewiesen, erstmalige Verstöße gegen die DSGVO nur zu verwarnen. Das ist natürlich kein Freibrief für Unternehmen. Diese müssen natürlich trotzdem den Vorgaben der DSGVO entsprechen. Aber mehr dazu und weitere Eckpfeiler sehen Sie im Interview mit dem Datenschutzexperten Günter Schwarz.

Ein wichtiger Faktor der Datenschutzgrundverordnung sind die sogenannten TOMs.

Das sind die technisch organisatorischen Maßnahmen.
Eine sehr hilfreiche und kosteneffiziente Möglichkeit ist, Datenträger, wie Festplatten und USB Sticks, zu verschlüsseln.
Die entsprechende Anleitung hierzu, finden Sie im Fachbeitrag „Verschlüsselung meiner Festplatten, mein Nutzen und die Durchführung“ von unserem Herrn Rismondo.

Neben der Datenschutzerklärung besteht eine weitere Informationspflicht für Websites als auch für Mails. Aber mehr dazu lesen Sie im „Fachbeitrag 5 plus 1 sofort umsetzbare Tipps für Ihre E-Mails rund um die DSGVO“ von Frau Andrea Khom, damit auch Sie keine Strafzahlung befürchten müssen.

Zum Abschluss legen wir Ihnen nochmals dringend ans Herz dem Erhalt unsere KMU Center Newsletter zuzustimmen. Andernfalls entgehen Ihnen in Zukunft solche wichtigen Nachrichten und „einmalige“ Videobotschaften.

Viel Vergnügen mit unserer DSGVO Ausgabe
wünscht, 

Karin Hösch,
und das KMU Center Team