Ein oft in der Gesellschaft diskutiertes Thema sind Praktika. Zum einen wird behauptet, dass die Praktikanten ausgenutzt werden und zu wenig bezahlt bekommen, andererseits müssen diese erst eingelernt werden und stehen nach kurzer Zeit nicht mehr zur Verfügung.

Nachdem wir bereits die „Ferialpraxis“ (siehe – Link) beleuchtet haben, widmen wir uns dieses Mal einer anderen Form des Praktikums:

Volantariat

Im Gegensatz zum Pflichtpraktikum darf bei einem Volontariat im Betrieb, keiner Tätigkeit nachgegangen werden. Volontäre betätigen sich lediglich kurzfristig zu Weiterbildungszwecken in einem Betrieb, ohne dass dies von der Ausbildungsstätte als Praktikum gefordert wird. Sie dürfen nur anwesend sein und bei der Arbeit beobachten. Volontäre unterliegen weder der Arbeitspflicht noch haben Sie Anspruch auf Entgelt.

Meldung:

Volontäre müssen 2 Wochen vor Arbeitsbeginn bei der AUVA angemeldet werden. Der Unfallversicherungsbeitrag wird von der AUVA vorgeschrieben und beträgt 13 Cent (Stand 2014) pro Person und Kalendertag. Laut Auskunft der WK existieren Volontäre in der Praxis eher selten, da diese keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind und keiner kollektivvertraglichen Regelung unterliegen.

Quellen:

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Ausbildungsverhaeltnisse/Volontaer.html
https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.683993