Zwischen dem Sitz und der Geschäftsanschrift einer Gesellschaft besteht ein wichtiger Unterschied!
Geschäftsanschrift:
Die Geschäftsanschrift ist jene Adresse einer Gesellschaft, an der Zustellungen tatsächlich bewirkt werden können müssen.
Da an der Adresse 1010 Wien, Sterngasse 3, Poststücke zugestellt werden können, kann diese Adresse von Ihnen als Geschäftsanschrift verwendet werden!
Firmensitz:
Der Sitz einer Personengesellschaft hingegen ist jener Ort, an dem sich die Hauptverwaltung befindet. Der Sitz einer GmbH ist jener Ort, an dem die Gesellschaft einen Betrieb hat, an dem sich die Geschäftsleitung befindet oder an dem die Verwaltung geführt wird.
Der Sitz ist in der Regel eine politische Gemeinde (zum Beispiel „Wien“), keine konkrete Adresse.
Wir ersuchen Sie daher in Ihrem eigenem Interesse, in Ihrem Außenauftritt die Adresse 1010 Wien, Sterngasse 3, als Geschäftsadresse auszuweisen und nicht als Sitz.
Diese Ausführungen gelten für alle im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträger wie auch für eingetragene Unternehmen.
Einzelunternehmer, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, können keinen Firmensitz haben. Sie haben daher ausschließlich eine Geschäftsanschrift (also Zustellanschrift) bekannt zu geben.
Dieser Fachbeitrag zu Firmenstandort / Geschäftsadresse wurde in Zusammenarbeit mit unserem Vertrauensanwalt Mag. Dorian Schmelz (http://www.rechtampunkt.at/) und der rechtspolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!