Worauf Sie bei der Auswahl eines Unternehmensberaters achten sollten!

Bei bestimmten Situationen ist es sinnvoll eine kompetente Unternehmensberatung hinzuzuziehen. Da es sich hierbei in der Regel um eine „Mensch zu Mensch Kommunikation“ dreht, spielt eine gewisse „persönliche Verträglichkeit“ eine entsprechende Rolle.
Neben dieser „Kompatibilität“ sollten aber auch andere Faktoren unbedingt berücksichtigt werden. Folgend eine Auswahl der wichtigsten Berater-Qualitätskriterien, wobei der Autor sich gegebenenfalls bei den einzelnen Themen als Praxisbeispiel „zur Verfügung“ stellt.

1. Fachliche Kompetenz

Abhängig vom jeweiligen Themengebiet, sollte der/die BeraterIn das entsprechende Know-how vorweisen. Entsprechende offizielle Auszeichnungen und Zertifikate findet man unter anderem im WKO Firmen A-Z (als Beispiel: Der Autorenaufruf)

2. Standards und Normen

Neben der etablierten europäischen Unternehmensberatungsnorm EN 16114 gilt es vor allem den 2017 veröffentlichten ISO Standard 20700 zu beachten. Der/die BeraterIn sollte sich nach diesen internationalen anerkannten Standards und Normen richten.

3. Methodik-Fachwissen

Neben dem Fachwissen sollte unbedingt auch Wert auf die Qualität der Beratungs-Vorgehensweise gelegt werden. Um entscheiden zu können, in welcher Situation welche Methode möglich und optimal ist, benötigt der/die BeraterIn ein umfassendes Wissen über den umfangreichen „Beratungs-Werkzeugkasten“.
Die CMC („Certified Management Consultant“) Zertifizierung ist das weltweit stärkste Qualitätssiegel und dokumentiert entsprechend hohe Beratungsqualität.

4. Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung

Um vor Folgeschäden, die sich aus einer fahrlässigen Beratung ergeben sollten, geschützt zu sein, sollte der Berater eine gültige Versicherung haben. Hierzu sollte der/die BeraterIn die entsprechende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gemäß § 10 BibuG 2014 vorweisen können.

5. Gewerbebefähigung

Um die Gefahr einer Fahrlässigkeit zu vermeiden sollte man sich als Kunde absichern, dass der/die BeraterIn mit entsprechend aktiver Gewerbeberechtigung arbeitet. Der Autor selbst hat gültige Gewerbescheine für „uneingeschränkte Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“ und „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“ in Wien und Niederösterreich.

6. Erfahrung

Praxis-Erfahrungen können auch im Bereich der Unternehmensberatung, ebenso wie Testimonials und Referenzen, ein wesentliches Kriterium sein. Dabei können auch Lehrtätigkeiten und Veröffentlichungen ein dokumentierte Qualitätsfaktor sein. (Beispiel: Profil und Referenzen des Autors)

7. Ressourcen, Netzwerk und Ausfallsicherheit

Bezogen auf den Umfang und das Themengebiet sollte beim Berater-Team ein erweitertes Kompetenz-Team beziehungsweise Partner-Netzwerk im Hintergrund existieren.

8. Ethik

Die Arbeitsgemeinschaft proEthik ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen, die sich modernen Grundsätzen ethischen Verhaltens und redlicher Geschäftsführung besonders verpflichtet fühlen. Der/die BeraterIn sollte Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft

9. Transparenz

Um eine entsprechende Vertrauensbasis zu schaffen und eine Nachhaltigkeit zu gewährleisten, ist eine transparente Vorgehensweise bei der Beratung wesentlich. Darunter fallen unter anderem vorab definierte Kosten sowie eine nachvollziehbare Vorgehensweise als auch eine kundengerechte Bereitstellung der betreffenden Ergebnisse. Der/die BeraterIn sollte sich entsprechend nach der europäischen Unternehmensberatungsnorm EN 16114 wie auch nach dem ISO Standard 20700 orientieren.

10. Verschwiegenheit

Geheimhaltung, Verschwiegenheit und Datenschutz sind im Geschäftsleben unabdingbar. Deshalb sollte sich diese entweder in den Allgemeine Geschäftsbedingungen oder in einer eigenen Vereinbarung wiederfinden.