Die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betrifft nicht nur internationale Organisationen und Großunternehmen. Auch kleine Unternehmen in Österreich sind gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung dieser gefährlichen Aktivitäten zu setzen. In diesen kurzem Fachartikel erläutern wir die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention gemäß Gewerbeordnung (GewO) §§ 365m bis 365z und dem Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie (BiBuG) und wie diese von Kleinunternehmen realisiert werden können.
Hintergrund
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind weltweit zunehmende Probleme, die erhebliche Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und die Sicherheit der Gesellschaft darstellen. Um diesen Bedrohungen wirksam zu begegnen, hat Österreich strenge Vorschriften erlassen, die insbesondere folgende Berufsgruppen betreffen:
- Handelsgewerbetreibende einschl. Versteigerer, wenn sie Zahlungen von 10.000, – Euro oder mehr in bar tätigen
- Handelsgewerbetreibende, die Kunstwerke handeln oder lagern, bei baren oder unbaren Transaktionen von 10.000, – Euro oder mehr
- Immobilienmakler, im Hinblick auf Käufer/Verkäufer sowie Mieter/Vermieter (nur bei monatlichen Mieten von 10.000, – Euro oder mehr
- Unternehmensberater & Bürodienstleister bei bestimmten Tätigkeiten
- Versicherungsvermittler in Bezug auf Lebensversicherungen und anderen Dienstleistungen mit Anlagezweck (auch Vermögensberater, die LVs vermitteln)
Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Geldwäsche-Prävention in Österreich sind die Gewerbeordnung (GewO) §§ 365m bis 365z und das Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie (BiBuG).
Maßnahmen und Verpflichtungen
Nachfolgend sind die wesentlichsten Maßnahmen und Verpflichtungen zusammengefasst:
Risikobewertung
Die betroffenen Gewerbetreibende müssen eine Risikobewertung durchführen, um die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in ihrem Tätigkeitsbereich zu ermitteln und zu bewerten.
Sorgfältige Kundenidentifikation
Kundenidentifizierungsverfahren sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Identität der Kunden überprüft und verdächtige Transaktionen gemeldet werden können. Dies umfasst die Überprüfung der Identität der Kunden und gegebenenfalls der wirtschaftlich Berechtigten. Dabei ist nicht nur der Geschäftsführer, sondern vor allem auch der wirtschaftliche Eigentümer zu identifizieren (Wirtschaftliche Eigentümer Register (WiEReG Management System) des Bundesministeriums für Finanzen). Besonderes Augenmerk ist auf Politisch Exponierte Personen“ zu legen.
Meldepflichten
Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen sind den zuständigen Behörden, insbesondere der Geldwäschemeldestelle, zu melden. Dies hat über den sicheren Kommunikationskanal des Bundesministeriums für Inneres „goAML“ zu erfolgen. Verpflichtend sind gegebenenfalls die Einrichtung anonymer interner Meldekanäle („Geldwäsche-Briefkasten“) über den Mitarbeiter Verstöße melden können. Die Meldepflicht gilt auch für alle Transaktionen, bei denen in der Regel Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr involviert ist.
Schulung und Sensibilisierung
Alle Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult werden, um sie für die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu sensibilisieren und ihnen zu zeigen, wie sie verdächtige Aktivitäten erkennen und melden können.
Interne Kontrollen und Dokumentation
Kleine Unternehmen sollten interne Kontrollen und Verfahren einführen, um die Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäsche zu gewährleisten. Dazu gehört die Aufbewahrung von Aufzeichnungen über Kundenidentifizierungen, Transaktionen und Risikobewertungen.
Die Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäsche mag für kleine Unternehmen auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen und die Wahrung der finanziellen Integrität von entscheidender Bedeutung. Durch klare Verfahren, Schulungen und die bewusste Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen können kleine Unternehmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen und gleichzeitig ihre eigenen Geschäftsinteressen schützen.