Von dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen bis zum Jahre 2020, eine neue Förderung für Unternehmen und Betriebe für das Jahr 2016 ausgeschrieben.

Es wurde eine LED-Förderung für die Umstellung von normalen Leuchtstoffmitteln (wie Glühlampen, Leuchtstoffröhren, usw.) auf LED für den Innenraum ins Leben gerufen.

Dabei muss es sich um einen kompletten Umbau der Beleuchtungsanlage handeln. Erneuerungen, oder der Austausch von bereits auf LED umgestellten Anlagen, sowie Außenbeleuchtung, etc. werden nicht gefördert. Außerdem darf die Anlage nicht mit Ökostrom betrieben werden, oder bereits mit  Mitteln aus der Wohnbau- bzw. Landwirtschaftsförderung gefördert werden.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der „De-minimis“ Förderung.
Auftretende Fragen werden hier: umweltfoerderung.at/detailinfo beantwortet.

LED

Förderablauf:

  • Förderungshöhe: 600 Euro pro kw/h
  • Die Förderung ist mit 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
  • Zuschlagsmöglichkeit für Lichtsteuerung oder sonstiges Steuerungssystem: 100 Euro/KW
  • Förderung im Rahmen von »De-minimis«

Ganz wichtig ist, dass bevor Sie sich für diese Förderung bewerben, welche erst nach erfolgtem Umbau geprüft wird, bei Ihrem zuständigen Amt anfragen, ob der Förderzeitraum noch läuft.