„2023 ist nun das zweite Jahr, in dem ich als Arbeitsmediziner im Auftrag von AUVAsicher im Sprengel W1 (1.,3. und 4. Bezirk) einige Firmen regelmäßig betreuen und schon einiges an Erfahrungen damit sammeln darf.
Grund genug also, einmal AUVAsicher vorzustellen, für jene, die noch nichts damit zu tun haben.
Um AUVAsicher erklären zu können, gebe ich einfach die am häufigsten gestellten Fragen wieder und beantworte sie so gut ich kann:
Was ist AUVAsicher?
AUVAsicher ist ein auf Basis des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) entwickeltes Präventionsmodell zur Hebung der Arbeitssicherheit in Klein- und Mittelbetrieben und bietet für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung an.
Entstehen dem Betrieb Kosten dabei?
Nein, denn durch die Unfallversicherungsbeiträge der Dienstgeber:innen kann dieser Service derzeit kostenlos angeboten werden.
Was ist das Ziel der Betreuung durch AUVAsicher?
Arbeitgeber:innen haben die Verpflichtung, sich um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen im Betrieb zu kümmern – und der Anspruch von AUVAsicher ist, bei der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bestmöglich zu unterstützen.
Wie schaut die Betreuung im Detail aus?
Wir begehen gemeinsam mit dem oder der Betriebsinhaber: in (kann natürlich auch delegiert werden) die Arbeitsstätte und weisen auf etwaige Gefährdungen und Gesundheitsbelastungen hin. Wir bieten konkrete Vorschläge, wie Sicherheitsmängel behoben und Gesundheitsbelastungen reduziert werden können und unterstützen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung gem. § 4 ASchG). Da gehört übrigens auch die Evaluierung psychischer Belastungen dazu.
In welchen Abständen erfolgt die Betreuung?
Je nach Anzahl der Beschäftigten und Gefährdungsklasse des Betriebes kommt (unabhängig voneinander) eine Sicherheitsfachkraft für die sicherheitstechnische Betreuung und ein/e Arzt/Ärztin für die arbeitsmedizinische Betreuung zwischen einmal im Jahr und längstens einmal alle drei Jahre.
AUVAsicher hält die Intervalle für die Betriebe in Evidenz (automatische Terminerinnerung, proaktive Terminvereinbarung).
Wo erhalte ich weitere Infos bzw. melde ich meinen Betrieb an?
AUVAsicher Wien 1100 Wien,
Wienerbergstraße 11
Tel.: +43 5 93 93 – 22501
E-Mail: wien.sicher@auva.at
Dr.med.univ. Tobias Conrad
Arbeits- und Präventivmediziner
EASA Aeromedical Examiner / Flugmedizinischer Sachverständiger
Praxisklinik am Burggarten
Goethegasse 3/3D
A- 1010 Wien
Tel.: +43 1 58 55 0 88 33
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