Was wird gefördert?
Der Beschäftigungsbonus ersetzt 50 % der bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) von förderungsfähigen und zusätzlichen Arbeitsverhältnissen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beläuft sich auf 50 % der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge), wird bis zu drei Jahre ausbezahlt und ist von der Einkommensteuer befreit.
Förderungsfähige Arbeitsverhältnisse entstehen ab 01.07.2017 mittels Anmeldung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung, sind vollversicherungspflichtig, bestehen ununterbrochen für zumindest vier Monate, unterliegen der Kommunalsteuerpflicht, sowie dem österreichischen Arbeits- und Solzialrecht.
Es können nur jene Arbeitsverhältnisse gefördert werden, die eine Erhöhung des MitarbeiterInnen-Höchststandes in den letzten 4 Quartalen darstellen.
Hatten Sie z.B. im letzten Jahr im Juli 2016 4 VZÄ Mitarbeiter und nun nur mehr 3 VZÄ, müssen mind. 2 neue MitarbeiterInnen dazukommen, damit der/die 5te MitarbeiterIn gefördert werden kann.
Neue GesellschafterInnen, die max. 50% der Gesellschaftsanteile halten und neu angestellt werden, sind auch förderbar.
Rechenbeispiel:
Sie beschäftigen eine zusätzlich förderungsfähige Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttogehalt von EUR 35.000,-.
Die Lohnnebenkosten in Höhe von 30,5 % (von EUR 35.000,- Jahresbruttogehalt)betragen EUR 10.675,- pro Jahr.
Diese EUR 10.675,- werden mit einem 50 %igen Zuschuss gefördert.
Der Zuschuss gelangt einmal jährlich im Nachhinein zur Auszahlung.
Pro Jahr bekommt das Unternehmen also EUR 5.337,50 zurück.
Unter Berücksichtigung der dreijährigen Förderungslaufzeit ergibt sich eine Zuschusshöhe von EUR 16.012,50.
Auf www.beschaeftigungsbonus.at finden Sie detaillierte Informationen und praktische Hinweise zum „Beschäftigungsbonus“.
Dieser Fachbeitrag wurde uns freundlicherweise von Thomas Berger, MBA, MSc von IdeeNovation zur Verfügung gestellt. Bei Fragen können Sie sich gerne unter thomas.berger@ideenovation.com oder 0664 8212481 an ihn wenden. |