Hilfreiche Hinweise zu Versicherungen für Unternehmensgründer
- Pflichtversicherung:
Es gibt Gewerbe, welche eine – vom Gesetzgeber vorgegebene – Versicherung benötigen. Welchen Deckungsumfang bzw. welche Versicherungssumme notwendig ist, ist der entsprechenden Gewerbeordnung bzw. Gesetzen zu entnehmen.
Ob für das von Ihnen anvisierte Gewerbe eine Pflichtversicherung notwendig ist, muss VOR der Unternehmensgründung abgeklärt werden. Nicht dass diese Kosten in der Planung „vergessen“ werden! - Notwendige (empfehlenswerte) Versicherungen
– Haftpflicht: Jeder kann – trotz sorgfältiger Arbeit – Fehler machen (auch wenn gesetzlich nicht vorgeschrieben, ein absolutes Muss!)
Außerdem können die daraus entstehenden Kosten in die Höhe schnellen und einem gleich das „Rückgrat“ brechen!
– Betriebs-Rechtsschutzversicherung: Leider wird immer mehr gestritten – die Kosten können oftmals dazu führen, dass das Recht „auf der Straße liegen bleibt“ / nicht in Anspruch genommen werden kann!
– Betriebsunterbrechung/Betriebsunterbrechung für freiberuflich Tätige: Je nach Unternehmensart (Einzelkämpfer, Kapitalgesellschaft) ist eine Betriebsunterbrechung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung für freiberuflich Tätige die Absicherung der laufenden Kosten. Auch wenn man „krank ist / ausfällt“ – die laufenden Kosten sind weiter zu bezahlen!
Es gibt noch eine Vielzahl von weiteren Versicherungen, über welche man nachdenken sollte!
Und hier nun noch einige Tipps:
- NIE nur 1 Angebot einholen!
Es kann von entscheidender Bedeutung sein, dass man sich mehrere Angebote einholt.
Grund: Vergleich des „Preis-Leistungs-Verhältnisses“ – insbesondere dahin, dass gewisse Risiken nicht von allen Versicherern gezeichnet werden. - Einen Versicherungsmakler mit der Beratung/Betreuung beauftragen.
Dieser ist gegenüber dem Kunden „in der Pflicht“! - weitere nützliche Hinweise:
Viele von Ihnen haben eine Privatversicherung (KFZ, Haushaltsversicherung/Eigenheimversicherung,..)
Viele von Ihnen wissen, dass eine Privatversicherung nach 3 Jahren – gem. Konsumentenschutzgesetz– gekündigt werden kann.
Wie schaut es aber im Betriebsbereich aus?
Normal werden Betriebsversicherungen mit einer Laufzeit von 10 Jahren polizziert.
Was machen Sie aber, wenn Sie mit Ihrer bestehenden Versicherung nicht mehr „glücklich“ sind – müssen Sie den Vertrag die gesamte Laufzeit behalten?
Hier gibt es Abhilfe – mit der richtigen Klausel kann man den Vertrag vor Ablauf kündigen.
Was passiert, wenn bei einer Betriebsversicherung (Deckungsumfang: Haftpflicht, Feuer, ED, LW, Sturm, Glas,..) einer dieser Sparten vom Versicherer wegen Schadenshäufigkeit storniert wird. Können Sie den gesamten Vertrag stornieren und umdecken?
Im Regelfall „leider nein“… aber auch hier kann man mit der richtigen Klausel Abhilfe schaffen!
Dies sind nur zwei Beispiele, welche immer wieder zu Problemen führen…
Kontakt:
VFM Puchta
Roland Puchta, MFP, MBA
Versicherungsmakler
Mobil: +43 (0) 676 510 44 25
Mail: roland.puchta@vfmp.at