Was müssen Sie beachten, wenn die Finanzpolizei Sie besucht?

Gerade jetzt in der Zeit der Registrierkasse kommt es vermehrt zu Kontrollen durch die Finanzpolizei. Doch keine Angst, wenn Sie richtig vorbereitet sind!

Als erstes müssen die Bereiche im Unternehmen gefunden werden, welche für die Finanzpolizei interessant sein könnten. Dafür sollten die wichtigen Unterlagen, wie zu Beispiel Anmeldeunterlagen der Arbeitnehmer, griffbereit und gesondert aufbewahrt werden. Dadurch wird auch gleichzeitig sichergestellt, dass nur diese Unterlagen eingesehen werden können. Zudem muss eine Kontakt- und Ansprechperson, sowie eine Vertretung im Unternehmen festgelegt werden, welche informiert wird, sobald die Beamten vor der Tür stehen.

Folgende Bereiche sind für die Finanzpolizei bei einem Unternehmen interessant:

  1. Arbeitsmarkt: Hierbei kann die Anmeldung aller Arbeitnehmer, Arbeitskräfteüberlassung, Arbeits- und Urlaubsaufzeichnungen überprüft werden.
  2. Das Thema Ausländerbeschäftigung ist gerade in der heutigen Zeit ein sehr heikles Thema. Die Beamten der Finanzpolizei sind berechtigt, alle Daten, Anmeldungen und Aufenthaltsbestimmungen, sowie Arbeitsberechtigungen einzufordern. Wenn diese nicht einwandfrei nachgewiesen werden können, sind die Beamten berechtigt, die betreffenden Arbeitnehmer festzusetzen.
  3. Allgemeine Steueraufsicht: In diesem Sektor wird überprüft, ob alle Umsätze und Einkünfte erklärt und alle Lohnabgaben vorgenommen werden. Bei der Überprüfung sollen Beweismittel zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage gesammelt werden.
  4. Sonstige Kontrollen: Beispielsweise Gewerbeberechtigungen, Betriebsstätten, sowie auch auswärtige Arbeitsstätten, das Vorhandensein einer Registrierkassa

Die Beamten der Finanzpolizei sind berechtigt zur Kontrolle von Betriebsstätten, Betriebsräumen und auch von auswärtigen Arbeitsstätten. Das kontrollierte Unternehmen muss Auskünfte darüber erteilen.

Finanzpolizei

Checkliste für das richtige Verhalten:

  • Empfangen Sie die Finanzpolizei ruhig und freundlich.
  • Lassen Sie sich die Dienstmarken zeigen. Notieren Sie sich die Dienstnummer des Einsatzleiters.
  • Informieren Sie sofort die im Unternehmen zuständige Kontaktperson für solche Art von Kontrollen, sowie den Betriebsrat, oder die Geschäftsleitung. Bitten Sie die Beamten in einen separaten Besprechungsraum. Wenn die Beamten keinen extra Besprechungsraum benötigen, so bitten Sie sie auf die zuständige Ansprechperson zu warten.
  • Die für Kontrollen zuständige Person sollte stets eine Rechtsbelehrung über Ihre Rechten und Pflichten einfordern.

Im Falle einer Befragung stellen Sie unbedingt sicher, dass diese nur im Beisein der Vertrauensperson (im besten Falle des Steuerberaters) erfolgt! Hierfür können Sie, wenn der Steuerberater sich nicht im Unternehmen befindet auch einen Termin für diese Befragung mit den Beamten der Finanzpolizei vereinbaren.

Wichtig: Nur die Fragen beantworten, welche gestellt werden. Nie Vermutungen äußern.

Wer sich richtig vorbereitet und im Voraus Gedanken macht, braucht keine Angst vor dem Besuch der Finanzpolizei im Unternehmen zu haben.

(Quelle: Steuer News, SNT Steuerberatungs GmbH, Ausgabe Herbst 2015

https://www.wko.at/service/steuern/Die_Finanzpolizei_als_Organ_der_Abgabenbehoerden.html