BuchhalterIn, oder doch eher SteuerberaterIn?
Gerade für KleinunternehmerInnen ist es oft mit sehr hohen Kosten verbunden, da ein Buchhalter zwar die laufende Buchhaltung erledigen und auch die Umsatzsteuervoranmeldung während des Jahres dem Finanzamt melden darf, jedoch darf der Buchhalter nicht die Jahres-Umsatzsteuererklärung durchführen.
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