Seit Anfang des Jahres ist die Registrierkassenpflicht fester Bestandteil im Unternehmensalltag. Vielleicht ist es Ihnen als UnternehmerIn schon passiert, dass sich ein Kontrollorgan vom Finanzamt einen Kontrolltermin diesbezüglich mit Ihnen vereinbart hat! Keine Angst, das erste Quartal des Jahres 2016 steht unter dem Motto: „Beraten statt strafen“.

FinanzbeamtInnen vereinbaren vermehrt „Kontrolltermin“ mit den Unternehmen auf dem Zufallsprinzip. Hierbei handelt es sich vorrangig um Beratungstermine, bei denen die aktuelle Ist-Situation aufgenommen wird und dem/der jeweiligen UnternehmerInn die Möglichkeit für Fragenklärung durch Fachpersonal zukommen gelassen wird.

Hierbei werden Punkte wie:

  • Besteht auf Grund der Umsätze prinzipiell Kassenpflicht?
  • Wie erfolgt die Erfassung der Einzelumsätze bisher?
  • Welche Systeme sind bereits im Einsatz?
  • Weisen die ausgegebenen Belege alle notwendigen Bestandteile aus?
  • Werden die Belege den Kunden ausgehändigt?
  • Gibt es ein vom System erstelltes Datenerfassungsprotokoll, welches auch auslesbar ist?

behandelt.

Im ersten Quartal fallen noch keine Finanzstrafen an! Auch im zweiten Quartal erfolgen keine Strafen, wenn man als Unternehmen nachweisen kann, woran die Verzögerung liegt und das es nicht die Schuld des jeweiligen Unternehmens ist. Beispielsweise kann es unbeabsichtigt zu einem Lieferengpass gekommen sein, oder es stehen noch detaillierte Einschulungen aus.

(Quelle: Wiener Wirtschaft Nr. 4/5 vom 29.01.2016)