Laut Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb erhalten österreichische Gesellschaften zurzeit wieder verstärkt amtlich wirkende Zahlungsaufforderungen. 492,50 EUR sollen für scheinbare Neueintragungen oder Änderungen im Firmenbuch auf ein slowenisches Konto (IBAN beginnt mit SI) überwiesen werden.

Obwohl die Zahlungsmitteilungen die Überschrift „Handelsregistereintrag“ und Begriffe, wie „Kostennachricht“, „Gebühr“, „Firmeneintrag“ beinhalten, ist dies lediglich nur ein irreführendes Vertragsangebot. Dieses „Angebot“ hat nichts mit dem offiziellen Firmenbuch zu tun und steht in keiner Verbindung zum österreichischen Handelsregister.

Der mutmaßliche Betreiber wurde bereits mehrfach wettbewerbsrechtlich aufgrund von Klagen des Schutzverbandes verurteilt. Ebenso wurde eine slowakische Firma zur Unterlassung solcher Aussendungen nach Österreich wegen unlauterem Wettbewerb (UWG) verurteilt.
Im Zweifel sollen sich Unternehmen an die Wirtschaftskammer Abteilung Wirtschaftsrecht und Gewerberecht wenden.

Quellen:
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
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